Die Inhalte dieser Seite sind Bestandteil des Einsatzleiterwiki-Projekts. Sie wurden nicht speziell für Ihre Feuerwehr ausgearbeitet, möglicherweise existieren abweichende Regelungen.
Einhaltung der Dosisrichtwerte
Da es sich um Dosisrichtwerte handelt, kann in begründeten Ausnahmefällen auch eine angemessene Überschreitung der maximalen Personendosis von 250 mSv erfolgen, um das Einsatzziel zu erreichen. Dafür ist die Beurteilung durch eine fachkundige Person nötig, die dies als unverzichtbar und vertretbar ansieht. Den betroffenen Einsatzkräften ist dies mitzuteilen.
Für Übung und Ausbildung ist die Aufnahme einer Dosis von 1 mSv pro Jahr gestattet. Hierbei handelt es sich nicht um einen Richt-, sondern um einen Grenzwert. Dieser darf nicht überschritten werden.
Dosis | körperliche Auswirkungen |
---|---|
< 250 mSv | keine Auswirkungen zu erwarten |
250 mSv | Schwellendosis |
750 mSv - 1,5 Sv | stärkere Blutbildveränderung, Strahlenkrankheit |
1 Sv | kritische Dosis |
3 - 6 Sv | 50 % Todesfälle |
ab 7 Sv | tödliche Dosis |