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cbrn:atomar:dosisrichtwerte

Die Inhalte dieser Seite sind Bestandteil des Einsatzleiterwiki-Projekts. Sie wurden nicht speziell für Ihre Feuerwehr ausgearbeitet, möglicherweise existieren abweichende Regelungen.

Dosisrichtwerte

zu treffende Maßnahmen

Einhaltung der Dosisrichtwerte

  • 15 mSv Schutz von Sachwerten pro Einsatz
  • 100 mSv Abwehr einer Gefahr für Personen oder zur Verhinderung einer wesentlichen Schadensausbreitung pro Einsatz und Jahr
  • 250 mSv Rettung von Menschenleben, danach kein weiterer Einsatz der Person im Strahlenschutzeinsatz mehr

Da es sich um Dosisrichtwerte handelt, kann in begründeten Ausnahmefällen auch eine angemessene Überschreitung der maximalen Personendosis von 250 mSv erfolgen, um das Einsatzziel zu erreichen. Dafür ist die Beurteilung durch eine fachkundige Person nötig, die dies als unverzichtbar und vertretbar ansieht. Den betroffenen Einsatzkräften ist dies mitzuteilen.

Für Übung und Ausbildung ist die Aufnahme einer Dosis von 1 mSv pro Jahr gestattet. Hierbei handelt es sich nicht um einen Richt-, sondern um einen Grenzwert. Dieser darf nicht überschritten werden.

besondere Gefahren

Allgemeine (Vorgehens-)Hinweise

Auswirkungen auf den menschlichen Körper

Dosis körperliche Auswirkungen
< 250 mSv keine Auswirkungen zu erwarten
250 mSv Schwellendosis
750 mSv - 1,5 Sv stärkere Blutbildveränderung, Strahlenkrankheit
1 Sv kritische Dosis
3 - 6 Sv 50 % Todesfälle
ab 7 Sv tödliche Dosis

Quellenangabe

  • FwDV 500, Stand 2012

Stichwörter

cbrn/atomar/dosisrichtwerte.txt · Zuletzt geändert: 02.03.2019 19:08 (Externe Bearbeitung)